Rund umd die Uhr Betreuung für Mutter und Kind
Wohnen im Ma Donna
- Im Ma Donna können derzeit acht Schwangere oder Mütter mit ihren Kindern wohnen. Die Einrichtung bietet drei Wohneinheiten mit acht teilmöblierten Wohnräumen. Zu jeder Wohneinheit gehören Küche und Bad. Ein Gemeinschaftsraum liegt in der Wohneinheit der ersten Etage. Weitere gemeinschaftlich zu nutzende Räume für Mutter und Kind wie z.B. Wasch- und Trockenraum befinden sich in der ersten Etage und im Untergeschoss. Die einzelnen Wohnräume haben eine Größe von 16 bis 25 m².

- Das Ma Donna, Vor dem Neuen Tore 5/5a, liegt stadtnah. Die Lüneburger Innenstadt ist in zehn Gehminuten zu erreichen. Es besteht eine gute Infrastruktur von Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, städtischem Krankenhaus und Landeskrankenhaus, weitere Beratungseinrichtungen liegen einrichtungsnah. Alle Schultypen, einschließlich Berufsschulen, sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Im Gebäude befindet sich der interne Verwaltungsbereich mit Büro- und Beratungsräumen, Räumlichkeiten für die offenen Angebote und die Räume für die stationären Maßnahmen. Ein Garten als Erholungsraum für die Mütter sowie kindgerecht gestaltete, unterschiedliche Spielbereiche stehen ebenfalls zur Verfügung. Durch das Zusammenleben mit anderen Müttern und Kindern, den Kontakt zu anderen ambulant Betreuten sowie den Frauen, die offene Angebote besuchen, treffen Sie auf Menschen in ähnlicher Situation.
- Eine weitere Wohnung mit zwei Zimmern, Küche und Bad befindet sich in der Nähe des Ma Donna. Hier können Sie wohnen, wenn Sie die Grundversorgung für sich und Ihr Kind selber leisten können, aber zusätzlich eine intensive Betreuung in Anspruch nehmen möchten. Gleichzeitig können alle Angebote des Ma Donna in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen und Finanzierung
Stationäre Leistungen des Ma Donna gemäß §78 SGB VIII sind
- gemeinsame Wohnformen für Mütter und Kinder gemäß § 19 SGB VIII
- Hilfe zur Erziehung gemäß §27 SGB VIII
- Betreutes Wohnen gemäß §34 SGB VIII
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung §35 SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII
Eine Kostenübernahme wird durch das zuständige Jugendamt auf der Grundlage der Entgeltvereinbarung nach dem SGB VIII entschieden.
Persönliche weitergehende Fragen beantworten wir gerne telefonisch
unter der Telefonnummer 04131 35535.
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